Alles, was Sie über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 wissen müssen

Alles, was Sie über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 wissen müssen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024, oft auch als "Heizungsgesetz" bezeichnet, bringt erhebliche Änderungen und Neuerungen für den Einsatz erneuerbarer Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden mit sich. Ziel ist es, die Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen und den Energieverbrauch in Gebäuden deutlich zu senken.

Wichtige Änderungen und Anforderungen im Überblick

  1. Neue Heizungsanforderungen: Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle neu eingebauten Heizungen in Neubauten mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen.
    Diese Regel gilt auch für Bestandsgebäude, wenn dort eine neue Heizung installiert wird. Neubauten in Baulücken sind von dieser Regelung ausgenommen und unterliegen den gleichen Bestimmungen wie Bestandsgebäude​.

  2. Übergangsfristen für Bestandsgebäude: Um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern, gibt es längere Übergangsfristen für Bestandsgebäude.
    In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird die Verpflichtung zum Einbau von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien spätestens nach dem 30. Juni 2026 verbindlich, während in kleineren Städten diese Pflicht spätestens nach dem 30. Juni 2028 gilt​​.

  3. Verpflichtende Beratung: Vor dem Einbau einer neuen Heizung, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, ist eine verpflichtende Beratung durch eine qualifizierte Person notwendig.
    Diese Beratung soll die möglichen Auswirkungen der lokalen Wärmeplanung und potenzielle wirtschaftliche Nachteile aufzeigen, insbesondere im Hinblick auf steigende CO2-Preise​.

  4. Nachrüst- und Austauschpflichten: Für Bestandsgebäude bestehen bestimmte Austausch- und Nachrüstpflichten. Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und weder Brennwert- noch Niedertemperaturtechnik verwenden, müssen ausgetauscht werden. Zudem müssen Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Bereichen gedämmt werden. Oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen müssen nachträglich gedämmt werden, wenn sie keinen Mindestwärmeschutz aufweisen​​.

  5. Fördermöglichkeiten für Neubauten: Neubauten können nach den KfW-Effizienzhaus-Standards 40 oder 40 plus gefördert werden, sofern sie bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Diese Förderung soll Anreize schaffen, den Energieverbrauch von Neubauten weiter zu senken​​.

  6. Technologieoffene Gestaltung: Das GEG 2024 ist technologieoffen gestaltet, was bedeutet, dass verschiedene Erfüllungsoptionen zur Einhaltung der Vorschriften genutzt werden können.
    Beispielsweise kann der Anschluss an ein Fernwärmenetz oder der Einsatz von Biomethan zur Erfüllung der Anforderungen beitragen​​.

Ziele des GEG 2024

Das Gesetz zielt darauf ab, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten, insbesondere die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Dies soll durch eine deutliche Reduktion des Energieverbrauchs in Gebäuden erreicht werden. Bis 2020 sollen die Energieeinsparungen bei rund 40 Prozent im Vergleich zu 1990 liegen.

Fazit

Das GEG 2024 stellt einen wichtigen Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden dar. Durch die neuen Anforderungen und Regelungen sollen die Klimaschutzziele Deutschlands unterstützt und der Energieverbrauch in Gebäuden deutlich gesenkt werden. Eigentümer und Bauherren sollten sich frühzeitig über die neuen Vorschriften informieren und entsprechende Maßnahmen planen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.